Warum wird überhaupt gewählt?

Durch Wahlen erfolgt die Legitimation der Schülervertretung (SV) . Die SV ist eine demokratische Interessenvertretung und spricht im Namen aller Schülerinnen und Schüler. Durch Wahlen wird entschieden, wer eine Gruppe vertreten soll – die Entscheidung liegt somit bei der Gruppe, die Vertreter*innen sind also nicht willkürlich oder von außerhalb bestimmt. Wahlen in der Schule haben auch die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler „Demokratie zu lernen“, sie also mit deren Zielen und Regeln vertraut zu machen. Für uns sind Demokratie und Mitbestimmung in der Schule aber mehr als nur ein Lernfeld oder „demokratischer Sandkasten“, vielmehr der richtige Weg, unser Umfeld richtig mitzugestalten und wirklich Verantwortung zu übernehmen. Für alle Wahlen gelten Vorschriften, die gewährleisten sollen, dass sie ordentlich und demokratisch durchgeführt werden. Die Vorschriften sind im Hessischen Schulgesetz (HSchG) und in der Verordnung über die Schülervertretung und die Studierendenvertretung (VO-SV oder Sch/StudVertV) festgehalten.

Welche Ämter werden neu gewählt?

In diesem Schuljahr werden folgende Ämter neu besetzt:

  • 1 Schulsprecher*in, 2 Vertreter*innen
  • 1 Oberstufensprecher*in, 1 Vertreter*in
  • 1 Stufensprecher*in 9./10., 1 Vertreter*in
  • 1 Stufensprecher*in 7./8., 1 Vertreter*in
  • 1 Stufensprecher*in 5./6., 1 Vertreter*in
  • 2 Kreisschülerratsdelegierte, 2 Vertreter*innen
  • 4 Schulkonferenzmitglieder , 4 Vertreter*innen
  • bis zu 5 kooptierte Mitglieder
  • 4 Verbindungslehrkräfte

Anmerkungen

Um als Schulsprecher*in oder Kreisschülerratsdelegierte*r kandidieren zu können, musst du (stellv.) Klassensprecher*in sein.

Um als Stufensprecher*in kandidieren zu können, musst du in der jeweiligen Stufe sein.

Schulkonferenzmitglieder werden für zwei Schuljahre gewählt. Die vier Vertreter*innen (Ersatzmitglieder) werden nicht direkt gewählt, sondern sind die vier Personen mit den meisten Stimmen nach den Hauptmitgliedern. Um als Schulkonferenzmitglied kandidieren zu können, musst du mindestens in der 8. Klasse sein. Solltest du nicht (stellv.) Klassensprecher*in oder (stellv.) Tutoriumssprecher*in sein, benötigst du für dieses Amt eine Wählbarkeitsbescheinigung der Schulleitung. Sprich uns einfach an und wir helfen dir dabei.

Termine

Hauptamtswahlen 

Wahl:
27.09.2023, 1./2. Stunde

Kandidaturschluss:
26.09.2023, 21:00 Uhr

Vertreteramtswahlen

Wahl:
29.09.2023, 1./2. Stunde

Kandidaturschluss:
28.09.2023, 14:00 Uhr

Kooptierte Mitglieder

Wahl:
10.10.2023

Kandidaturschluss:
06.10.2023, 21:00 Uhr

Schulkonferenzmitglieder

Wahl:
09.11.2023, 3./4. Stunde

Kandidaturschluss:
07.11.2023, 20:00 Uhr

Kandidiere!

Hier kannst du dich zur Wahl aufstellen lassen. Vorher hast du auch die Möglichkeit, dich über die Ämter zu informieren und mit den jetzigen Amtsträger*innen zu unterhalten. Komm‘ dafür einfach dienstags in der ersten Pause in den SV-Raum (Raum 248) oder schreib uns, unsere Kontaktdaten findest du rechts.

Bitte beachte für die jeweiligen Ämter den Kandidaturschluss, den du der Tabelle oben entnehmen kannst. 

— Momentan finden keine Wahlen statt. —

Fristen

Wahlen zur/zum Klassensprecher*in:
Laut SV-Verordnung §§ 1 und 2 müssen diese Wahlen innerhalb der ersten drei Schulwochen nach den Sommerferien durchgeführt werden.

SV-Wahlen:
Laut SV-Verordnung §§ 1 und 2 muss diese Wahl bis spätestens Ende der vierten Schulwoche nach den Sommerferien durchgeführt worden sein.

KSR-Wahlen:
Laut SV-Verordnung §§ 1 und 2 muss diese Wahl bis spätestens Ende der fünften Schulwoche nach den Sommerferien durchgeführt worden sein.

Wahlen zur Schulkonferenz:
Laut Konferenzordnung §§ 3 und 5 muss diese Wahl bis spätestens drei Monate nach Schuljahresbeginn (zwei Monate + vier Wochen) durchgeführt worden sein. Diese Wahlen finden allerdings auch nur jedes zweite Schuljahr statt.