Warum wird überhaupt gewählt?

Durch Wahlen erfolgt die Legitimation der Schülervertretung (SV) . Die SV ist eine demokratische Interessenvertretung und spricht im Namen aller Schülerinnen und Schüler. Durch Wahlen wird entschieden, wer eine Gruppe vertreten soll – die Entscheidung liegt somit bei der Gruppe, die Vertreter*innen sind also nicht willkürlich oder von außerhalb bestimmt. Wahlen in der Schule haben auch die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler „Demokratie zu lernen“, sie also mit deren Zielen und Regeln vertraut zu machen. Für uns sind Demokratie und Mitbestimmung in der Schule aber mehr als nur ein Lernfeld oder „demokratischer Sandkasten“, vielmehr der richtige Weg, unser Umfeld richtig mitzugestalten und wirklich Verantwortung zu übernehmen. Für alle Wahlen gelten Vorschriften, die gewährleisten sollen, dass sie ordentlich und demokratisch durchgeführt werden. Die Vorschriften sind im Hessischen Schulgesetz (HSchG) und in der Verordnung über die Schülervertretung und die Studierendenvertretung (VO-SV oder Sch/StudVertV) festgehalten.


Folgende Ämter werden dieses Schuljahr neu gewählt:

  • 1 Schulsprecher*in + 2 Vertreter*innen
  • 1 Oberstufensprecher*in + 1 Vertreter*in
  • 1 Stufensprecher*in 9./10. + 1 Vertreter*in
  • 1 Stufensprecher*in 7./8. + 1 Vertreter*in
  • 1 Stufensprecher*in 5./6. + 1 Vertreter*in
  • 2 Kreisschülerratsdelegierte + 2 Vertreter*innen (Nachwahl, siehe Anmerkungen)
  • 2 stellvertretende Schulkonferenzmitglieder (Nachwahl, siehe Anmerkungen)
  • bis zu 5 kooptierte Mitglieder

Anmerkungen:
Um als Schulsprecher*in oder Kreisschülerratsdelegierte*r kandidieren zu können, musst du (stellv.) Klassensprecher*in sein.
Um als Stufensprecher*in kandidieren zu können, musst du in der jeweiligen Stufe sein.
Um als Schulkonferenzmitglied kandidieren zu können musst du mindestens in der achten Klasse sein. Außerdem musst du für dieses Amt entweder Klassensprecher*in sein oder benötigst eine Wählbarkeitsbescheinigung von der Schulleitung (frag einfach im Sekretariat nach). Nachgewählt werden (nach § 8 KonferenzO) nur Ersatzmitglieder, du bist also automatisch „Stellvertreter*in“ und kein Hauptmitglied der Schulkonferenz.
Die beiden durchgeführten Nachwahlen (Kreisschülerratsdelegierte und stellv. Schulkonferenzmitglieder) sind fällig, da die bisherigen Amtsträger*innen die Schule verlassen haben. Die stellv. Schulkonferenzmitglieder werden bis zur nächsten planmäßigen Neuwahl im Schuljahr 2023/24 gewählt – also nur für ein Jahr anstatt von regulär zwei Jahren (§ 6 Abs. 1 GO).

Termine

WAHLTERMINe 
Haupt­amts­wahlen 
06.10.2022 3./4. Stunde
(KANDIDATUR­SCHLUSS0 5.10.2022 22:00 Uhr)
Vertreter­amts­wahlen 
07.10.2022 1./2. Stunde
(06.10.2022 22:00 Uhr)
Wahlen der koop­tierten Mitglieder
03.11.2022. 1./2. Stunde
(31.10.2022 22:00 Uhr) 

Kandidiere!

Hier kannst du dich zur Wahl aufstellen lassen. Vorher hast du auch die Möglichkeit, dich über die Ämter zu informieren und mit den jetzigen Amtsträger*innen zu unterhalten. Komm‘ dafür einfach dienstags in der ersten Pause in den SV-Raum (Raum 248) oder schreib uns, unsere Kontaktdaten findest du rechts.

Bitte beachte für die jeweiligen Ämter den Kandidaturschluss, den du der Tabelle oben entnehmen kannst. 

Kandidieren

Fristen

  • Wahlen zur/zum Klassensprecher*in: Laut SV-Verordnung §§ 1 und 2 müssen diese Wahlen innerhalb der ersten drei Schulwochen nach den Sommerferien durchgeführt werden.
  • SV-Wahlen: Laut SV-Verordnung §§ 1 und 2 muss diese Wahl bis spätestens Ende der vierten Schulwoche nach den Sommerferien durchgeführt worden sein.
  • KSR-Wahlen: Laut SV-Verordnung §§ 1 und 2 muss diese Wahl bis spätestens Ende der fünften Schulwoche nach den Sommerferien durchgeführt worden sein.